B e i t r a g s o r d n u n g
des Sportclub Oberbärenburg e.V.
A Allgemeines
(1)
Gemäß § 4 der Satzung des SC Oberbärenburg e.V. wird
die Beitragsordnung (im folgenden BO) auf der Ordentlichen
Mitgliederversammlung beschlossen.
Sich ergebende gravierende
Veränderungen in der BO können nur durch eine Außerordentliche Mitgliederversammlung
behandelt und bestätigt werden.
(2) Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen
dienen ausschließlich der Erfüllung der satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zwecke.
B Aufnahmegebühren
(1)
Entsprechend § 2 der Satzung des SC Oberbärenburg e.V.
kann jede natürliche Person Vereinsmitglied werden.
Für die Neuaufnahme sind keine Aufnahmengebühren zu entrichten.
C Beitragsregelungen für Vereinsmitglieder
(1)
Für die Festlegung der Höhe des Mitgliedsbeitrages sind
die individuellen Voraussetzungen und Personaldaten des
aufzunehmenden Mitgliedes per 01.01.
des laufendes Geschäftsjahres maßgebend.
(2)
Neue Mitglieder erteilen dem Verein grundsätzlich eine
Einzugsermächtigung zur jährlichen Abbuchung ihres
Mitgliedbeitrages zum 01.04.
entsprechend dieser BO.
(3)
Erfolgen Neuaufnahmen nach dem 30.06. ist nur der halbe
Jahresbeitrag zu entrichten. Bei Vereinsaustritt bis zum 30.6. des
Geschäftsjahres erfolgt eine 50% ige Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages, danach
entfällt eine Beitragsrückerstattung.
(4) Mitglieder, die den
Beitragzahlungstermin entsprechend Punkt C (2) der BO um 4 Wochen überschritten haben, erhalten eine
kostenpflichtige Mahnung in Höhe von 3,- €. Für jede weitere erforderliche Mahnung
gilt die gleiche Mahngebühr.
D Beitragsregelungen für Abteikungen und Sportgruppen
(1) Abteilungen oder Sportgruppen können auf Beschluss
ihrer Mitgliederversammlungen und mit Zustimmung des
Vereinsvorstandes gesonderte, zusätzliche
Mitgliedsbeiträge in Anlehnung dieser
BO zur Finanzierung ihrer sportspezifischen Aufgaben erheben.
(2)
Die Mitglieder sind bei der Aufnahme in die jeweilige
Abteilung bzw. Sportgruppe über
mögliche Abweichungen von den allgemeinen Beitragsklassen zu dieser BO zu informieren.
(3)
Bei Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen bzw. Sportgruppen,
ist nur die einmalige Zahlung des Vereinsgrundbeitrages
zuzüglich der möglichen Abteilungs- bzw. Sportgruppenzuschläge
erforderlich.
E Beitragsklassen
(1)
| Beitragsklasse | Mitgliedsform | Jahresbeitrag |
| 1 | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 24,- € |
| 2 | Erwachsene über 18 Jahre | 48,- € |
| 3 | Rentner / Pensionäre | 36,- € |
| 4 | Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (Nachweis) | 36,- € |
| 5 | Passives Mitglied | 36,- € |
| 6 | Ehrenmitglieder | frei |
(2)
Ermäßigte Beitragsformen des SC Oberbärenburg der
Beitragsklassen 3 – 5 müssen zur Beurteilung und Entscheidung
durch den Vereinsvorstand vom entsprechenden Mitglied beantragt,
begründet und nachweislich belegt werden.
F Beschlussfassung
(1)
Diese Beitragsordnung des SC Oberbärenburg e.V. wurde
auf der Mitgliederversammlung am 03.11.2011 in der vorliegenden Form
beschlossen. Sie ist ab dem 01.01.2012 anzuwenden.